Bekleidungsgeschäft

Beschlüsse einer Genossenschaft

Der Entlastung des Vorstandes einer Genossenschaft kann ein verspätet vorgelegter Jahresabschluss entgegen stehen.

So hat das Landgericht Braunschweig im Fall von 3 Genossenschaftsmitgliedern, die sich gegen die Wirksamkeit von Beschlüssen in den Mitgliederversammlungen der Genossenschaft vom 03.05.3010 und 20.05.2010 richtete,

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