Verbot eines Vereins

Eine Reihe von Straftaten von Vereinsmitgliedern, die dem Verein zuzurechnen sind und ihn prägen, sind jeweils für sich und erst recht zusammengenommen als ausreichend für ein Vereinsverbot anzusehen.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht das vom schleswig-holsteinischen Innenminister im

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Vereinsverbot wegen der Beteiligung an Straftaten

Ein Vereinsverbot ist rechtmäßig, wenn wegen der Beteiligung bzw. Unterstützung durch Vereinsmitglieder mehrere gewichtige Straftaten dem Verein zuzurechnen sind.

So die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall des vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochenen Verbots der „Hells Angels MC

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Kuttenverbot in Bremen

Die Dauer eines „Kuttenverbots“ für Motorradclubs durch Allgemeinverfügung ist davon abhängig, ob eine konkrete Gefahr für eine Gewalteskalation für den gesamten Zeitraum noch vorhanden ist.

Im hier vom Oberverwaltungsgericht Bremen entschiedenen Fall erließ am 12. Mai 2011 das Stadtamt Bremen

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