Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren musste jetzt der Bundesgerichtshof Stellung nehmen:
Eine Entscheidung über den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht kann
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