Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Außenansicht

Keine Musterfeststellungsklagen der „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Musterfeststellungsklage der „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“ als unzulässig abgewiesen, da dem Verein die notwendige Klagebefugnis fehlt. Die „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“, ein eingetragener Verein, wollte in dem hier entschiedenen Fall als Musterkläger im Rahmen einer Musterfeststellungsklage diverse Feststellungen im Zusammenhang mit dem Verbrauchererwerb

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VW Golf

Dieselskandal – und die Verjährung der Schadensersatzansprüche

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell erneut darüber zu entscheiden, ob die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG durch die Anmeldung der klägerischen Ansprüche zum Klageregister der am OLG Braunschweig geführten Musterfeststellungsklage gehemmt wurde. Anlass hierfür war ein Rechtsstreit aus Württemberg, in dem der klagende Autokäufer die beklagte Volkswagen

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VW Volkswagen

Musterfeststellungsklage – und die Befangenheit eines Richters

Die Beteiligung eines Richters an einer gegen eine Prozesspartei gerichteten Musterfeststellungsklage kann insbesondere dann, wenn darin der Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben wird, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Richters am Ausgang des Rechtsstreits ausgeschlossen ist, weil der Richter mit der

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Autokauf

Musterfeststellungsklage – und die fehlende Klagebefugnis klagewütiger Verbraucherschützer

Die erste überhaupt eingereichte Musterfeststellungsklage ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von dem Musterkläger, einem Verbraucherschutzverein, erhobene Musterfeststellungsklage unzulässig ist, weil der Musterkläger die für die Klagebefugnis erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.  Der Musterkläger begehrt im Wege der Musterfeststellungsklage die Feststellung, dass Pflichtangaben in Verbraucherdarlehens-verträgen, die die beklagte

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