Pizza

Pizzeria Falcone

Eine Geschäftsbezeichnung darf nicht ohne Zustimmung der Namensinhaber erfolgen. Eine Pizzeria darf sich daher ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des

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Klage unter falschem Namen

Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen

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