§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG erfasst auch eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung.
Nach dieser Vorschrift gehört bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, deren Vertrag nach dem 31.12 2004 abgeschlossen worden ist, der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der
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