Notar a.D.

Dienstverfehlungen des Notars können es rechtfertigen, die Erlaubnis zur Weiterführung der Amtsbezeichnung zu versagen, wobei es nicht erforderlich ist, dass diese Verfehlungen ohne das altersbedingte oder auch freiwillige Ausscheiden des Notars zu dessen Entfernung aus dem Amt geführt hätten.

Gemäß

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Entwurfsgebühr des Notars

Wenn der Notar zugleich mit dem Auftrag auf Beurkundung bei einem nicht beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft einen Auftrag auf Entwurfsfertigung erhält und nach Aushändigung des Entwurfs der Beurkundungsauftrag zurückgenommen wird, steht dem Notar die Entwurfsgebühr gem. § 145 Abs. 1 Satz 1

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