Der Oldtimer im Betriebsvermögen

Die Kosten für einen 30 Jahre alten Jaguar E-Type sind keine Betriebsausgaben, sondern unangemessene Repräsentationsaufwendungen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Das Finanzgericht hat damit die Kosten für einen Jaguar E-Type, Baujahr 1973, nicht zum steuerlichen Abzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts

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