Genehmigung zum Omnibuslinienverkehr

Einem Unternehmer fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Linienverkehr auf einer bestimmten Strecke, wenn er zwar eine Linienverkehrsgenehmigung beantragt, aber keinen prüffähigen Antrag auf eine einstweilige Erlaubnis gestellt hat.

So die Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

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Der Omnibusbetrieb in der Nachbarschaft

Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße hatte jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu entscheiden:

Für die Frage, ob sich eine bauliche Erweiterung – auch in Form einer

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