Auch wenn durch ein Verwaltungsgericht ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich einzelner Punkte für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat, liegen noch keine Gründe für die endgültige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vor, zumal wenn sie teilweise nicht einmal genügend vorgetragen worden sind.
So hat
Artikel lesen

