Arbeitnehmer in der Brot- und Backwarenindustrie haben für Ostersonntag und Pfingstsonntag Anspruch auf den Feiertagszuschlag von 200%.
Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht für ein Arbeitsverhältnis, für das kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der zwischen dem Verband Deutscher Großbäckereien e. V. und der
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