Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

Überschreiten die Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum die Freigrenze von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer, so liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehörten neben

Artikel lesen