Nach der Anmerkung zu Abschn. A zu Anlage 6b (Tätigkeitsmerkmale für die Mitarbeiter im stationären Pflegedienst) des DRK-Reformtarifvertrages (DRK-RTV) werden hiervon insbesondere Angestellte in Alters- und Pflegeheimen mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern erfasst. Heimbewohner in Alters- und Pflegeheimen bedürfen in der Regel aufgrund ihres Alters und des damit verbundenen Nachlassens ihrer geistigen
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