Die Übergabe eines mutmaßlichen somalischen „Piraten“ an Kenia ist rechtswidrig gewesen, und es hat bereits an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage gefehlt. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen kann sich die Bundesrepublik aufgrund ihrer zentralen Rolle bei der Übergabe ihrer Verantwortung nicht entziehen. Angesichts
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