Übergabe eines Piraten an Kenia

Die Übergabe eines mutmaßlichen somalischen „Piraten“ an Kenia ist rechtswidrig gewesen, und es hat bereits an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage gefehlt. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen kann sich die Bundesrepublik aufgrund ihrer zentralen Rolle bei der Übergabe ihrer Verantwortung nicht entziehen. Angesichts

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Piraten für Kenia

Die Übergabe eines „Piraten“ an kenianische Behörden im Rahmen der EU-Militäroperation „Atalanta“ war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig.

Im März 2009 war eine Fregatte der Bundeswehr im Golf von Aden vor der Küste Somalias an der EU-Militäroperation „Atalanta“ zur

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Keine deutsche Hilfe für Piraten

Ein somalischer Staatsangehöriger, der in Kenia im sog. Piratenprozess vor Gericht steht, hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland weder Anspruch auf Übernahme der Kosten eines deutschen Verteidigers noch auf sonstigen konsularischen oder diplomatischen Beistand. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des

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