Ein Rechtsanwalt ist nicht zur Vertretung bereit, wenn er nicht in der Lage ist, Schriftsätze auf elektronischem Weg einzureichen und in Empfang zu nehmen sowie ein elektronisches Empfangsbekenntnis abzugeben.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden
Artikel lesen

