Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen -aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge erforderlichen- Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der
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