Oberlandesgericht München

BOTOX und die Wertschätzung des Alters

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) gebilligt, die Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten älteren Marken BOTOX für nichtig zu erklären, da die Wertschätzung der Marken BOTOX in unlauterer

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