Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll. Die Priorität einer nationalen Anmeldung kann nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ von dem personenverschiedenen Anmelder einer europäischen Nachanmeldung in Anspruch genommen
LesenSchlagwort: Priorität
BOTOX und die Wertschätzung des Alters
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) gebilligt, die Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten älteren Marken BOTOX für nichtig zu erklären, da die Wertschätzung der Marken BOTOX in unlauterer Weise durch die Benutzung dieser Marken ausgenutzt werden. Im Jahr
LesenFrühere ausländische Priorität bei der Geschmackmusteranmeldung
Kann ein Berechtigter für seine inländische Geschmacksmusteranmeldung gemäß §§ 13 Abs. 2, 14 Abs. 3 GeschmMG eine frühere ausländische Priorität in Anspruch nehmen, so tritt im Rahmen der Anwendung von §§ 6, 66 Abs. 2 GeschmMG der Prioritätstag an die Stelle des Anmeldetages. Hinsichtlich der Beachtung der formellen Eintragungsvoraussetzungen bei
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