Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden.
Damit hat das Oberverwaltungsgericht in Münster der Beschwerde des Antragstellers gegen einen abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
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