Einwendungsdurchgriff bei einer 0%-Finanzierung

Ein Verbraucher, der einen Kauf durch einen verbundenen, unentgeltlichen Darlehensvertrag – eine sogenannte „0%-Finanzierung“ – finanziert, kann dem Anspruch des finanzierenden Kreditinstituts auf Rückzahlung des Darlehens nicht die Gewährleistungsrechte entgegenhalten, die ihm wegen Mängeln der gekauften Sache gegen den Verkäufer

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