Planziele mit Regel-Ausnahme-Struktur

Die Zielqualität einer Planaussage mit Regel-Ausnahme-Struktur setzt nicht voraus, dass der Plangeber die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme greift, ausschließlich durch Vorgabe materiell-rechtlicher Kriterien regelt. Ausnahmen von einer raumordnerischen Zielfestlegung dürfen zusätzlich von der Durchführung eines Verfahrens abhängig gemacht

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Factory-Outlet-Center in der Lüneburger Heide

Landesplanerische Festlegung im Landesraumordnungsprogramm lassen sich von den betroffenen Gemeinden nicht gerichtlich anfechten. Den Feststellungen im Landesraumordnungsprogramm fehlt es hierzu an den für eine Anfechtungsklage erforderlichen Rechtswirkungen.

So hat jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass sich die landesplanerische Feststellungen, wonach

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IKEA und der Landesentwicklungsplan

Das im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP 2002) enthaltene Kongruenzgebot, wonach die Verkaufsfläche von Einzelhandelsgroßprojekten so bemessen sein soll, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet, stellt trotz seiner Fassung als Soll-Vorschrift ein Ziel der Raumordnung im Sinne des §

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