Buchregal

Geschäftsbesorgung und Auskunftsanspruch

Nach Ausführung des Auftrags beziehungsweise Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Geschäftsbesorger, wenn er es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, ungeachtet eines sodann bestehenden Wettbewerbsverhältnisses mit dem Eigentümer diesem gegenüber

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