Die Rückzahlungsforderungen des Deutschen Bundestages gegenüber der Partei Liberal-Konservative-Reformer sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin rechtlich nicht zu beanstanden. Mehr als den ihr zugesprochenen Betrag kann sie nicht beanspruchen. Die politische Partei „Liberal-Konservative-Reformer“ des vormaligen AfD-Bundessprechers Prof. Bernd Lucke erhielt im Jahr 2018 im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung Abschlagszahlungen in
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