Monopoly

Der entschuldigte Überbau – als Sachmangel

Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen.

Der Veräußerer verkaufte den Erwerbern ein Grundstück mit einem historischen Haupthaus und einem von ihm errichteten Nebengebäude, für die erforderliche Baugenehmigungen fehlten.

Artikel lesen