Innergemeinschaftliche Lieferungen sind gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG unter den Voraussetzungen des § 6a UStG steuerfrei. Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt u.a. voraus, dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat (§ 6a Abs. 1 Satz 1
LesenSchlagwort: Reihengeschäft
Reihengeschäft – und die Bestimmung der bewegten Lieferung
Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte. Schließen -wie im
LesenReihengeschäfte – und die Zuordnung der bewegten Lieferung
Die Zuordnung der bewegten Lieferung bei einem Reihengeschäft kann im Einzelfall unabhängig von der Frage zu entscheiden sein, ob die Verfügungsmacht an der Lieferung bereits im Inland oder erst im Bestimmungsland übertragen wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn nur der mittlere Unternehmer das Liefergeschehen in der Hand
LesenReihengeschäft mit Speditionsversand – und die innergemeinschaftliche Lieferung
Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung (A an B) zuzuordnen, es sei denn, der erste Abnehmer
LesenDas Reihengeschäft als innergemeinschaftliche Lieferung
Bei sog. Reihengeschäften ist die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen; Erklärungen des Erwerbers können
LesenInnergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft
Eine Lieferung von Gegenständen eines im Inland ansässigen Unternehmers an einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, die Gegenstände im Inland abholen lässt und direkt an den letzten Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat weiterliefert, kann als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein, wenn der Lieferer redlicherweise, und nachdem er
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