Geldscheine

Der verpasste Abflug

Es besteht keine Pflicht des Reiseunternehmens, den Kunden neben der Übersendung der Reiseunterlagen mit einem separaten Schreiben auf die Flugzeiten hinzuweisen, wenn die Hinweise in der Buchungsbestätigung und der Reisebeschreibung deutlich sind.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in

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