Pferderennen sind nicht gemeinnützig

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Trabrennen, die ein im Übrigen wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein veranstaltet, – entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung – ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein. Der Verein hatte geltend gemacht,

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