Motorsport

Rallye-Fahrer sind abhängig beschäftigt

Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt.

In den beiden hier vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen

Artikel lesen

Der Rennwagen als „Beförderungsmittel“

Ein Rennsportfahrzeug ist ein „Beförderungsmittel“ im umsatzsteuerrechtlichen Sinne.

In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Antragsteller, ein Rennservice-Dienstleister, ein sog. „Formel-Fahrzeug“ an die Firma B zum Renneinsatz in den Niederlanden gegen ein Entgelt vermietet. Er war insoweit gemäß

Artikel lesen