Ein Teilnahmeverbot an einer Versammlung für Personen, die sich selbst verstümmeln, insbesondere sich die Münder zunähen als Ausdruck ihres verschärften Hungerstreiks, ist rechtswidrig.
So hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes
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