Rockerkutten – und ihr Verbot

Der Gesetzgeber hat sich im Vereinsgesetz dafür entschieden, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine auch durch nicht verbotene Teilorganisationen zu verbieten (§ 9 Absatz 3 und § 20 Absatz 1 VereinsG). Hintergrund sind Auseinandersetzungen um die „Kutten“ von Motorradclubs, die

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Gremium Motorcycle Club Sachsen

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Regionalverbands „Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“ und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen („Chapter“) bestätigt.

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 wurde der Regionalverband einschließlich der ihm als Teilorganisationen angehörenden Chapter

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