Leinenzwang für den Hund

Die Halterin eines mehrfach auffällig gewordenen Rottweilers muss ihren Hund außerhalb ihrer Wohnung ständig an einer maximal drei Meter langen Leine laufen lassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte damit die Anordnung des Leinenzwangs durch den Landkreis Göttingen.

Der nicht angeleinte Hund

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Verbot der Rottweiler-Haltung

Einem Hundehalter kann die Haltung von Rottweilern verboten werden, wenn ein von ihm gehaltener Rottweiler bereits mehrfach auffällig geworden ist. Mit dieser Begründung bestätigte das Verwaltungsgericht Aachen jetzt die sofortige Vollziehbarkeit eines Bescheides, mit dem die Stadt Bad Münstereifel die

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