Die verarmte Schenkerin

Schnell noch vor dem Eintritt des Pflegefalls – und des damit absehbaren Fall in die Sozialhilfe – sein restliches Vermögen an seine Angehörigen zu verschenken, kann auch schiefgehen. Denn der Sozialhilfeträger kann die Geschenke zurück fordern.

So war jetzt vor

Artikel lesen