Zerstört ein Nachbar den Baum seines Nachbarn, ist kein Schadensersatz in Form von Naturalrestitution zu leisten. Dagegen kann einerseits eine Teilwiederherstellung verlangt werden durch das Pflanzen eines jungen Baumes und andererseits ein Ausgleich für eine verbleibende Werteinbuße des Grundstücks beansprucht
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