Grabmalgestaltungsvorschriften

Das in einer kommunalen Friedhofssatzung enthaltene Verbot von vollständigen Grababdeckungen für Erdgrabstätten auf einem Friedhof findet seine gesetzliche Grundlage in der Satzungsautonomie der Gemeinde als Friedhofsträgerin, die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der öffentlichen Einrichtung/Anstalt „Städtische Friedhöfe“ regeln zu dürfen. Es

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Von Grabplatten und Wachsleichen

Das Verbot von Grabplatten – also der vollflächigen Abdeckung des Grabes mit Stein- oder Marmorplatten – kann wirksam in der Friedhofssatzung erfolgen, sofern dies zur Wahrung eines wichtigen Belanges des Friedhofes wie etwa der Gewährleistung einer ungehinderten Leichenverwesung innerhalb der

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