Der Lärm einer Rundholzsortieranlage

Kann ein erforderlicher Lärmschutz in absehbarer Zeit nicht in baurechtlich zulässiger Weise realisiert werden und ist das lärmemittierende Unternehmen zu einer Reduzierung seiner Tätigkeit nicht bereit, so kann die Nutzung der lärmverursachenden Anlage mit Sofortvollzug vollständig untersagt werden.

Mit dieser

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