Die Aufteilung des Betriebsgeländes eines ehemaligen Sägewerks im Außenbereich nach Art eines Gewerbehofs auf verschiedene selbständige Teilnutzungen (u.a. eine Schlosserei), die jeweils den betriebseigentümlichen Abläufen in dem Sägewerk entsprechen bzw. ihrem Gewicht nach jeweils gar hinter ihnen zurück bleiben, bewirkt
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