Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen
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