Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann gegen einen Scheidungsausspruch des Familiengerichts auch der Ehegatte Rechtsmittel einlegen, der selbst die Scheidung beantragt hat.
In diesem Fall muss der Rechtsmittelführer das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe jedoch eindeutig und vorbehaltlos entweder durch
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