Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH.
Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht – anders als in der Vorinstanz noch das Landesarbeitsgericht Köln – den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die AGG-Entschädigungsklage eines Schiedsrichter-Assistenten
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