Der Schiffsführer auf einem Peilschiff erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 8 Fallgr. 1 Unterabschnitt 2.1. Teil V der Anlage 1 zum TV EntgO Bund.
Für die Eingruppierung sind die §§ 12 und 13 TVöD/Bund iVm. dem TV EntgO Bund maßgebend.
Artikel lesen

