Ein Anspruch auf Auskunft über das Verfahren zur Bildung eines SCHUFA-Scorewerts setzt voraus, dass dieser die Vertragsentscheidung eines Unternehmens maßgeblich bestimmt. Werden eine Scoreübermittlung und eine zeitlich damit zusammenhängende nachteilige Vertragsentscheidung dargelegt und gegebenenfalls bewiesen, spricht eine tatsächliche Vermutung für
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