Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem schulrechtlichen Eilverfahren entschieden, dass eine Geschlechterquote kein zulässiges Kriterium für die Aufnahme in ein grundständiges bilinguales Gymnasium sein kann.
Der Antragsteller, ein Junge, begehrte die Aufnahme in ein solches Gymnasium. Da es mehr Bewerber
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