Auch in Corona-Zeiten ist eine Schule im Falle eines vorläufigen Schulausschlusses verpflichtet, in kürzester Zeit eine endgültige Entscheidung über den Verbleib des betreffenden Schülers an der Schule zu treffen.
So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden
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