Mit der Einführung des Bildungspakets ist es als Empfänger von ALG II – Leistungen oder Sozialhilfe möglich, für die Anschaffung von Schulmaterialien Unterstützung zu bekommen. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 SGB II oder § 34 As. 3 SGB XII wird dann vollständig gewährt, wenn zum Stichtag die
Lesen