Karlsruhe und die Schuldenbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags im Bund-Länder-Streit gegen die „Schuldenbremse“ als unzulässig zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht kann unter anderem gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG angerufen werden, wenn zwischen Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen

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