Nach der Billigung durch den Deutschen Bundestag haben die Grundgesetzänderungen zur Föderalismusreform II und das dazugehörige Begleitgesetz heute auch im Bundesrat die erforderlichen Mehrheiten erhalten.
Danach sind Bund und Länder verfassungsrechtlich verpflichtet, ihre Neuverschuldung ab 2011 zurückzuführen. Die Länder dürfen sich ab 2020 nicht mehr verschulden. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten angesichts ihrer besonders schwierigen Haushaltssituationen Konsolidierungshilfen für den Zeitraum 2011 bis 2019. Für den Bund reduziert sich die zulässige Kreditaufnahme ab 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes.











