Unfallversicherungsschutz beim Essen

Kraft Gesetzes sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch Kinder versichert während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 SGB VIII oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen sowie für

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