Durch das vollständige Umdrehen nach rechts hinten während der Fahrt kann das vor dem Fahrer befindliche Verkehrsgeschehen nicht beobachtet und hierauf gegebenenfalls nicht reagiert werden. Die vor einem befindliche Fahrspur zu beobachten, stellt eine einfachste, ganz naheliegende Überlegung dar. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier
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