Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €. Dementsprechend ändert sich auch der Regelbedarf in den anderen
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