Kein Wohnungsbordell in der Kleinstadt

Die Stadt Pirmasens hat einen Prostitutionsbetrieb, den die Klägerin innerhalb des Stadtgebietes verlegt hat, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin betrieb von 1996 bis Ende Oktober 2008 in einem gemieteten Gebäude in Pirmasens eine

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Bordelle im Sperrbezirk

Auch Bordelle, die in einem Sperrbezirk betrieben werden, können Bestandsschutz geniesen, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt zeigt. Die Verwaltungsrichter von der Weinstraße hielten das Vorgehen der Stadt Pirmasens gegen ein Wohnungsbordell wegen eines Ermessensfehlers für rechtswidrig.

In dem

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