Ein tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall, auch nicht für Kampfrichter in der Leichtathletik. Mit dieser Begründung hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf den Anspruch der Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verneint. Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines
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