Arbeitsunfall durch Speerwurf?

Ein tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall, auch nicht für Kampfrichter in der Leichtathletik.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf den Anspruch der Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verneint.

Der 74-jährige Ehemann der

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Beinbruch beim Fußball

Dass bei einem Wettkampf, etwa einem Fußballspiel, ein Spieler einen anderen verletzt, begründet für sich genommen noch keinen Sorgfaltspflichtverstoß. Auch das Bestehen von Haftpflichtversicherungsschutz wirkt grundsätzlich nicht anspruchsbegründend. Diese Grundsätze sah sich der Bundesgerichtshof jetzt veranlaßt, nochmals zu bekräftigen.

Die

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