Der Sprachkurs im Ausland und die Reisekosten

Die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten sind als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Ist die Reise auch privat mitveranlasst, kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung der

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Mexiko olé!

Sprachreisen und Sprachkurse im Ausland rufen regelmäßig einen Streit mit dem Finanzamt hervor bei dem Versuch, die Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Strittig ist insoweit regelmäßig, ob die Reise ausschließlich beruflich veranlasst oder vielleicht nicht doch auch privat veranlasst

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