Standplatzmiete auf Wochenmärkten

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Leistungen eines Veranstalters von Wochenmärkten an die Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung umsatzsteuerfrei sein können.

Im Streitfall überließ der Veranstalter den Markthändlern Standplätze. Zusätzlich sorgte er für die Stromversorgung und übernahm

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